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Erschliessungsplan und Teiländerung der Nutzungsplanung «Bachtele» - Mitwirkung

Das Gewerbegebiet «Bachtele» zwischen Bahnhofstrasse und Wydenstrasse ist noch nicht voll­ständig erschlossen. Die Gemeinde ist gemäss Baugesetz (BauG) § 16 dazu verpflichtet, eine zweckmässige Erschliessung und Überbauung soweit nötig durch Erschliessungs- oder Gestal­tungspläne zu sichern. Soweit Landumlegungen und Grenzbereinigungen notwendig sind, wer­den sie in die Sondernutzungsplanung einbezogen. In der Nutzungsplanung ist das Gebiet «Bachtele» deshalb mit einer Erschliessungsplanpflicht belegt. Da die Gemeinden Lupfig und Birr im Gebiet das regionale Kompetenzzentrum Werkhof Eigenamt ansiedeln möchten, wurde ein Erschliessungsplan erarbeitet.

Die geplante Erschliessungsstrasse beansprucht die benachbarten Parzellen in der Landwirt­schaftszone. Seit der Revision des Raumplanungsgesetzes müssen Einzonungen flächengleich kompensiert werden. Deshalb ist eine Teiländerung des Bauzonen- und Kulturlandplans der Gemeinde Lupfig notwendig. Ihre Parzelle ist davon direkt oder indirekt betroffen.

Der Erschliessungsplan und die Teiländerung der Nutzungsplanung befinden sich zurzeit in der Vorprüfung beim Departement für Bau, Verkehr und Umwelt. Gleichzeitig wird die Mitwirkung gemäss § 3 BauG durchgeführt. Während der Auflage vom 29. Januar 2018 bis zum 27. Feb­ruar 2018 haben Sie 30 Tage Zeit sich schriftlich zur Planung zu äussern. Das Mitwirkungsver­fahren wurde im Mitteilungsblatt der Gemeinde Lupfig sowie im Amtsblatt entsprechend ausge­schrieben.

Für die betroffenen Grundeigentümer und weitere Interessierte findet betreffend den Erschlies­sungsplan und die Teiländerung der Nutzungsplanung «Bachtele» am Mittwoch, 31. Januar 2018, 19.00 Uhr, eine Informationsveranstaltung mit Projektvorstellung im Giebelzimmer des Gemeindehauses Lupfig statt. Gerne laden wir Sie hiermit zu dieser Infoveranstaltung ein.

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