Erschliessungsplan und Teiländerung der Nutzungsplanung «Bachtele» - Mitwirkung
Das Gewerbegebiet «Bachtele» zwischen Bahnhofstrasse und Wydenstrasse ist noch nicht vollständig erschlossen. Die Gemeinde ist gemäss Baugesetz (BauG) § 16 dazu verpflichtet, eine zweckmässige Erschliessung und Überbauung soweit nötig durch Erschliessungs- oder Gestaltungspläne zu sichern. Soweit Landumlegungen und Grenzbereinigungen notwendig sind, werden sie in die Sondernutzungsplanung einbezogen. In der Nutzungsplanung ist das Gebiet «Bachtele» deshalb mit einer Erschliessungsplanpflicht belegt. Da die Gemeinden Lupfig und Birr im Gebiet das regionale Kompetenzzentrum Werkhof Eigenamt ansiedeln möchten, wurde ein Erschliessungsplan erarbeitet.