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Erschliessungsplan und Teiländerung der Nutzungsplanung «Bachtele» - Mitwirkung

Das Gewerbegebiet «Bachtele» zwischen Bahnhofstrasse und Wydenstrasse ist noch nicht voll­ständig erschlossen. Die Gemeinde ist gemäss Baugesetz (BauG) § 16 dazu verpflichtet, eine zweckmässige Erschliessung und Überbauung soweit nötig durch Erschliessungs- oder Gestal­tungspläne zu sichern. Soweit Landumlegungen und Grenzbereinigungen notwendig sind, wer­den sie in die Sondernutzungsplanung einbezogen. In der Nutzungsplanung ist das Gebiet «Bachtele» deshalb mit einer Erschliessungsplanpflicht belegt. Da die Gemeinden Lupfig und Birr im Gebiet das regionale Kompetenzzentrum Werkhof Eigenamt ansiedeln möchten, wurde ein Erschliessungsplan erarbeitet.

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